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Das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen ist immer erforderlich,
- wenn Fahrzeug oder Aufbau die zulässigen Abmessungen überschreiten (Breite > 2,55 m, Höhe > 4,00 m)
- Bei Überschreitung der zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte
- Änderung von Fahrzeugteilen wie Bremsen, Zugeinrichtungen, Lenkung (bei Änderung von bauartgenehmigten Teilen ist eine zusätzliches Gutachten, sowie die Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums erforderlich.
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